Digitalisierung: ePA für alle
Medikationslisten, Arztbriefe und weitere Gesundheitsdaten werden in der digitalen Patientenakte gesammelt. So können unnötige Mehrfachuntersuchungen oder unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden. Die ePA gibt es bereits seit 2021. Allerdings wird das Angebot bislang von nur etwa einem Prozent der Versicherten genutzt. Das soll sich nun ändern: 2025 bekommen alle GKV-Versicherte, die nicht aktiv widersprechen, eine ePA.
Ihrer Anlage und späteren Nutzung kann jederzeit widersprochen werden. Eine besondere Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gilt vor der Speicherung von potenziell diskriminierenden oder stigmatisierenden Daten, zum Beispiel zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen. Jeder Versicherte entscheidet individuell, wer welche Daten in seiner ePA lesen kann.
Die ePA für alle ist laut Gematik eine technisch neu konzipierte elektronische Patientenakte. Deshalb wird sie zunächst in Modellregionen getestet, bevor sie wirklich für alle 75 Millionen gesetzlich Versicherten und Ärzte genutzt werden kann. Nachdem dieser Test erfolgreich abgeschlossen wurde, kommt die ePA für alle bundesweit zum Einsatz. Der genaue Termin dafür stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Kein Aufwand beim Kassenwechsel
Bei einem Wechsel der Krankenkasse übernimmt die neue Krankenkasse automatisch die ePA des Versicherten mit allen Daten. Ein Widerspruch gegenüber der bisherigen Krankenkasse behält beim Wechsel seine Gültigkeit.
ePA in der Apotheke
Voraussetzung, um die ePA in der Apotheke zu nutzen, ist eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Steckt der Kunde seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ins Kartenterminal am HV, erhalten Sie Zugriff auf seine ePA – ganz ohne PIN-Eingabe.
Das pharmazeutische Personal kann in der elektronischen Impfdokumentation und der Medikationsliste Daten anlegen und aktualisieren. Hier sehen Sie neben allen verordneten Medikamenten auch die Medikamente, die tatsächlich abgegeben worden sind. Mögliche Wechselwirkungen lassen sich so frühzeitig erkennen.
Für Apotheken ist der Zugriff auf drei Tage begrenzt, nachdem die eGK eingelesen wurde. Alle Zugriffe werden in der ePA gespeichert.
ePA ohne Smartphone
Menschen ohne Smartphone können eine Vertrauensperson auswählen, die ihre ePA in der App verwaltet. Zudem erhalten die Versicherten über Ombudsstellen ihrer Krankenkassen Zugriff auf die ePA. Perspektivisch soll es auch möglich sein, in ausgewählten Apotheken Einblick in die eigene ePA zu bekommen. Wie das genau geregelt wird, verhandeln derzeit der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband.