E-Rezept: Weiß statt rosa

Seit einem Monat ist es ernst: Alle Apotheken in Deutschland müssen elektronische Verordnungen annehmen können. Die Arztpraxen beschränken sich zunächst auf eine Region. Ein Überblick.

von Christoph Niekamp
29.09.2022

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© Foto: David Inderlied / dpa / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodell)
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  • Das E-Rezept soll auf drei Wegen eingelöst werden können: per App, als Ausdruck oder mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
  • Ein Versand der Rezeptcodes per Mail oder SMS ist nicht vorgesehen.
  • Auf einem Ausdruck können Codes für bis zu drei verschiedene Verordnungen sein.
  • Der Ausdruck ist kein Beleg einer ärztlichen Verordnung, deshalb darf das Medikament erst nach dem Scannen des Codes abgegeben werden.
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