Editorial: Aufgewertet!

31.05.2017

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© Foto: iko / stockadobe.com
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Als Rezepturprofi wissen Sie ja, seit dem 13. Mai gibt es für verschreibungspflichtige Rezepturen mehr Geld. Seitdem gilt das neue Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, abgekürzt AM-VSG. Der Festzuschlag für die Rezepturherstellung liegt bei 8,35 Euro, abzüglich des Kassenabschlags . Zudem erhöhen sich die Arbeitspreise für Rezepturen um jeweils einen Euro. Aus meiner Sicht geht der Gesetzgeber damit einen Schritt in die richtige Richtung. Denn, niemand weiß es besser als Sie, in den vergangenen Jahren ist die Herstellung von Rezepturarzneimitteln immer zeitaufwändiger geworden. Es sei nur an die Plausibilitätsprüfung und die umfängliche Dokumentation erinnert. Nicht zuletzt wertet die bessere Vergütung aber auch eine der ursprünglichsten pharmazeutischen Leistungen auf. Denn lange bevor die pharmazeutische Industrie Salben und andere Darreichungsformen herstellte, waren es die Apotheken, die die Bevölkerung mit den selbst hergestellten Arzneien versorgten. Im Sinne dieser Tradition: Nehmen Sie das Pistill mit Freude in die Hand. Es lohnt sich wieder!

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Ihre Kirsten Bechtold
Redakteurin

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