Neuer Tarifrahmen für Apothekenangestellte

In den folgenden drei Teilen unserer Serie über Rechte von Apothekenangestellten sollen die seit Anfang des Jahres geltenden, neuen Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenangestellte (BRTV) erläutert werden. Teil 1 und Teil 2 werden sich mit den beachtenswerten Regelungen des Tarifvertrages mit dem ADA (Arbeitgeberverband der Apothekenleiter) befassen. In Teil 3 wird auf die Sonderrolle des Kammerbezirkes Nordrhein eingegangen; für diesen Bezirk gibt es einen eigenen Arbeitgeberverband und erstmalig seit diesem Jahr auch andere gehalts- und rahmentarifliche Vereinbarungen.

von Iris Borrman
30.07.2009

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