Nirmatrelvir/Ritonavir: So früh wie möglich
- Die orale COVID-19-Therapie mit Nirmatrelvir/Ritonavir sollte so früh wie möglich und spätestens fünf Tage nach dem Auftreten erster Symptome beginnen.
- Der Proteasehemmer Nirmatrelvir blockiert die virale Protease 3-CL, Ritonavir verlangsamt den Abbau von Nirmatrelvir, sodass es länger in höheren Konzentrationen im Körper aktiv bleibt.
- Die Kosten für die Therapie übernimmt das Bundesamt für soziale Sicherung, unabhängig davon, ob Kranke gesetzlich oder privat versichert sind.
- An Hausärzte, hausärztlich tätige Privatärzte, Krankenhäuser, vollstätionäre Pflegeinrichtungen abgegebene Packungen werden über die Bund-PZN 18268938 abgerechnet. Die PZN für in der Apotheke an Patienten abgegebene Packungen lautet Bund 17977087.
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