Onkologie: Selbst bestimmt

Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können Menschen Einfluss darauf nehmen, was zu tun und zu unterlassen ist, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, über ihr Schicksal zu bestimmen.

von Dr. Gudrun Heyn
01.06.2015

 Cathy Yeulet / Hemera / Thinkstock Ausgabe 6/2015-  Seite 64
© Foto: Cathy Yeulet / Hemera / Thinkstock
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