PTA-Arbeitsplatz: PTA bei der Krankenkasse

Geld von der Krankenkasse für Arznei- und Hilfsmittel gibt es erst, wenn das Rezept nach Abgabe richtig bedruckt wurde. So gelangt es über die Apothekenrechnungsstelle zur Kasse. Sie prüft, ob die Abrechnung stimmt und überweist dann das Geld an den Apotheker. Die Rezeptprüfung bei der Krankenkasse ist nur ein Bereich von vielen, in dem eine PTA tätig sein kann.

von Ines Dora Gerhard
01.08.2011

 Daniel Laflo / istockphoto.com Ausgabe 8/2011-  Seite 80
© Foto: Daniel Laflo / istockphoto.com
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