Update: Medizinisches Cannabis
- Cannabidiolzubereitungen sind verschreibungspflichtig, aber keine BTM.
- Verschreibungshöchstmengen pro 30 Tage: 100 000 mg Cannabisblüten, 1000 mg Cannabisextrakt, 500 mg Dronabinol.
- Cannabisblütenverordnungen müssen genaue Angaben zur Sorte/Sortenmischung und zur Applikationsform (Inhalation/Tee) enthalten.
- Die Dosierungsangabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ ist bei Cannabinoid-zubereitungen nicht ausreichend. Hier muss die Dosierung der Apotheke bekannt sein.
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