Update: Medizinisches Cannabis

Seit knapp einem Jahr, dem 10. März 2017, ist das „Cannabisgesetz“ in Kraft. Anlass genug, Wichtiges aufzugreifen. Und mit Sarah Siegler, PTA Beirätin von DAS PTA MAGAZIN, über Alltagserfahrungen zu reden.

von Stefanie Fastnacht
28.02.2018

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© Foto: Thom_Morris / Getty Images / iStock
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  • Cannabidiolzubereitungen sind verschreibungspflichtig, aber keine BTM.
  • Verschreibungshöchstmengen pro 30 Tage: 100 000 mg Cannabisblüten, 1000 mg Cannabisextrakt, 500 mg Dronabinol.
  • Cannabisblütenverordnungen müssen genaue Angaben zur Sorte/Sortenmischung und zur Applikationsform (Inhalation/Tee) enthalten.
  • Die Dosierungsangabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ ist bei Cannabinoid-zubereitungen nicht ausreichend. Hier muss die Dosierung der Apotheke bekannt sein.
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