Wer weiß, was wo steht?

Drei Arzneibücher muss jede Apotheke haben: DAB, HAB und EuAB, so schreibt es die Apothekenbetriebsordnung vor. Die Geschichte der Arzneibücher oder Pharmacopoeae, wie sie früher hießen, reicht weit zurück. Bis heute haben sie die Funktion, Mindeststandards für die Qualität von Ausgangsstoffen und Zubereitungen festzulegen.

von Dr. Constanze Schäfer
21.09.2009

 Ausgabe 10/2009-  Seite 32
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