Zulassung: Mit Sicherheit geprüft

Die Vorgaben für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln sind weltweit gesetzlich geregelt. In Deutschland gelten das Arzneimittelgesetz und Regelungen der Europäischen Union. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist neben weiteren deutschen Behörden und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Zulassung verantwortlich.

von Dr. Constanze Schäfer
01.02.2011

 vfa / Martin Joppen Ausgabe 2/2011-  Seite 54
© Foto: vfa / Martin Joppen
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