Doxylamin: Für Kinder mit Schlafstörungen nur noch auf Rezept
Grundlage hierfür ist eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der der Bundesrat am 21. September 2018 zugestimmt hatte und die im Anschluss daran auch im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden war.
In Deutschland ist von dieser Änderung lediglich der Doxylamin-Saft Sedaplus® betroffen. In der Lauer-Taxe wird er bereits als verschreibungspflichtig geführt. Noch vorhandene Bestände mit der Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ (betroffene Chargen: 2687600, 2724700, 2777200 Sedaplus® Saft 100 g, 200 g) ruft der Hersteller CNP Pharma GmbH zurück. Apotheken erhalten eine Gutschrift.
Quelle: Gelbe Liste, Bundesrat, AMK