Ramadan: Auf Folgen für Kinder achten
Zu diesem Zweck haben der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine Handreichung mit Empfehlungen entwickelt. Diese können Sie im Internet abrufen.
Ausnahmen sind zudem auch zulässig für Ältere, Schwangere, bei Krankheit oder bei Reisen. Wir haben für Sie einige Artikel dazu zusammengestellt, die in der Vergangenheit in DAS PTA MAGAZIN erschienen sind:
- Ramadan und Schwangerschaft
- Ramadan: nicht auf Arzneimittel verzichten
- Serie Onkologie in der Apotheke: Für muslimische Kunden
- So überstehen Diabetiker den Ramadan
Der Fastenmonat endet am 3. Juni. Vom 4. bis zum 6. Juni feiern Muslime dann das Ramadanfest.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Koordinationsrat der Muslime