BVpta: Geringfügig beschäftigt

Von einem Minijob oder einer geringfügigen Beschäftigung ist die Rede, wenn Sie durchschnittlich im Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen. Bis Ende 2023 waren es noch 520 Euro. Das sind auf das Jahr gerechnet 6.456 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für einen Minijob. Dieser liegt aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
28.02.2024

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© Foto: Anke Thomass / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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